Archiv des Autors: Sascha Ungar

Abschluss der KV-Verhandlungen Sozialversicherung 2021

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit Vertreter*innen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

  1. A) GehaltsrechtDie Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht.
    Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um
    1,5 % erhöht.
    Covid-19-Krisenabgeltung:
Mitarbeiter*innen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).
Mitarbeiter*innen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015.
Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025.
Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

  1. B) RahmenrechtAuch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:
Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit
Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021
Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK
Einführung einer Fachzulage für IT – Infrastrukturbetreuer*innen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage
Einreihung der Pflegefachassistent*innen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %
Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:
– Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
– Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
– Verlängerung der Kündigungsfristen für Ärzt*innen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog
den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
– Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
– Zulage für Praxisbetreuer*innen
– Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass
die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
– Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
– Neugestaltung des Dienstprüfungswesen

40. Wiener Schimeisterschaft in Hinterstoder

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Angebote, Sport veröffentlicht.

skirennenSCHIMEISTERSCHAFTEN
in Hinterstoder/Höß

finden am 09. Jänner 2021 statt.

Programm:

Samstag: Ab 9:00 Uhr Startnummernausgabe

  1. 10:00: Start des Riesentorlaufs
  2. 14:30: Siegerehrung im Anschluss an das Rennen im Zielbereich

Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Situation werden wir keine gemeinsame Unterkunft organisieren und auch keinen Bus. Es steht jedem Mitarbeiter frei, am Schirennen teilzunehmen! Bitte sich um Unterkunft (bis 2 Nächte), Liftkarte (bis 2 Tage) selbst zu kümmern und danach die Rechnung beim Betriebsrat abgeben, damit die Kosten rückerstattet werden können. Fahrtkosten können wir leider nicht ersetzen.

Nur wenn mindestens 5 Mitarbeiter vom Lorenz Böhler am Schirennen teilnehmen, können wir die Kosten wie oben angegeben ersetzen.

Anmeldeschluss ist der 30.11.20, bitte in der Liste beim Speisesaal eintragen.

Corona als Berufskrankheit

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Über Covid-19 wissen wir acht Monate nach den ersten Fällen in Österreich nach wie vor wenig. Das ist schlecht. Für Menschen, die täglich im Beruf stehen sogar noch schlechter. Denn bislang wissen wir nicht, ob und welche Art von Spätfolgen für die Betroffenen entstehen können. Dies ist vor allem bei asymptomatischen und milden Verläufen der Fall. Umso wichtiger ist es, den Unfallversicherungsträgern wie beispielsweise der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) in Corona-Zeiten jegliche Infektion mit Covid-19 zu melden, bei der der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

WAS DER ÖGB EMPFIEHLT

– Hast du dich mit Covid-19 infiziert und ist der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben, solltest du deinen Betriebsrat oder Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und sie dazu veranlassen diese an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden.
– Somit stellst Du sicher, dass du Heilbehandlungen, Rehabilitation oder möglicherweise auch finanzielle Unterstützung erhältst.
– Deshalb ist es wichtig, deinen Arbeitgeber oder auch deinen behandelnden Arzt bzw. deine behandelnde Ärztin darauf hinzuweisen, deine Infektion an die zuständige Stelle zu melden.

Immer der Unfallversicherung melden

Auch wenn Erkrankte jetzt als geheilt gelten, können sie, wenn eine Meldung gemacht wurde, auch Jahre später von der AUVA kontaktiert und entsprechend behandelt werden. Auf ihrer Website weist die AUVA darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf Covid-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz

Doch für welche Bereiche würde eine Covid-19-Erkrankung gelten? Diese sind: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen. Gelten würde es aber auch für öffentliche Apotheken, Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge.

Auch Schulen, Kindergärten, Säuglingskrippen sowie der Gesundheitsdienst und Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche gehören dazu. Genauso Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Zweifelsfall immer melden

Unabhängig davon ist aber grundsätzlich jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit laut Gesetz zu melden – und zwar vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten. Dies gilt auch für Covid-19. Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger. Somit gilt: Auch im Zweifelsfall ist eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten. Auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) sind zu beachten.

Aktualisierung längst ausständig

Eine Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist angesichts der Erfahrungen mit der Pandemie nicht gerechtfertigt. 2013 wurde die Berufskrankheitenliste das letzte Mal geringfügig angepasst. Zwar wird die „Modernisierung der Berufskrankheitenliste” im türkis-grünen Regierungsprogramm als ein Punkt genannt – geschehen ist jedoch nach wie vor nichts.

Dabei würde es insgesamt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste geben. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Wir setzen uns für deine Gesundheit am Arbeitsplatz ein! Unterstütze uns mit deiner Mitgliedschaft: JETZT GEWERKSCHAFTSMITGLIED WERDEN!

Niederösterreich-Card Weihnachtsaktion

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Angebote, Kultur, Reisen / Ausflüge veröffentlicht.

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Diese NÖ-Card ist vom 01. Jänner 2021 bis 31. März 2022 gültig.

Verbindliche Anmeldungen bis spätestens 30. Oktober 2020
in der Liste vor dem Speisesaal
Nähere Infos findest du hier.

Sozialfonds, Aus- und Weiterbildung, Kinderunterbringung 2020

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Allgemein veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ab Montag (12.10.2020) können auch dieses Jahr wieder die Sozialfondsanträge zu
Aus- und Weiterbildung sowie auch Kinderunterbringung eingereicht werden!

!!! Wichtig !!!
Es sind ausschließlich die vom Zentralbetriebsrat vorgelegten Formulare
zu verwenden! Diese befinden sich auch unter dem Reiter „Formulare“ im BR-Blog!

Die Anträge für die Angestellten können ausnahmslos persönlich
Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr im Büro des Angestelltenbetriebsrates (1. Stock)
oder nach telefonischer Rücksprache bei Hr. Ungar (DW 41641) abgegeben werden.

Für die Arbeiter bitten wir hierfür um Rücksprache bei Hr. Mörtl (DW 41665)

Abgabeschluss ist ausnahmslos der 30.11.2020 !!!

Für etwaige Rückfragen oder sollte das Büro zu den angegebenen Zeiten nicht besetzt sein steht euch Herr Weiss Christopher, BR-Ang. (DW 741606)  zur Verfügung!