Abschluss der KV-Verhandlungen Sozialversicherung 2021

Dieser Beitrag wurde am von in
BetriebsratsInfo veröffentlicht.

die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit Vertreter*innen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

  1. A) GehaltsrechtDie Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht.
    Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um
    1,5 % erhöht.
    Covid-19-Krisenabgeltung:
Mitarbeiter*innen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).
Mitarbeiter*innen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015.
Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025.
Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

  1. B) RahmenrechtAuch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:
Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit
Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021
Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK
Einführung einer Fachzulage für IT – Infrastrukturbetreuer*innen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage
Einreihung der Pflegefachassistent*innen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %
Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:
– Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
– Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
– Verlängerung der Kündigungsfristen für Ärzt*innen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog
den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
– Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
– Zulage für Praxisbetreuer*innen
– Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass
die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
– Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
– Neugestaltung des Dienstprüfungswesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert