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Der Betriebsrat – Wer ist das?

Der Betriebsrat setzt sich aus Kolleginnen und Kollegen zusammen, die im Betrieb für die Rechte der ArbeitnehmerInnen eintreten. Gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten versuchen Arbeitgeber oft den Druck auf die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer abzuwälzen. Die/Der Einzelne kann sich schwer dagegen wehren. Der Betriebsrat greift ein, informiert und hilft ihnen, zu ihrem Recht zu kommen.

Welche Funktionen übt der Betriebsrat aus?

Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Pflichtaufgabe.
In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.

Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb.

Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung.

Der Betriebsrat ist gleichsam der „Sachwalter“ der Solidarinteressen der Arbeitnehmer.
Zu diesen Solidarinteressen zählt aber der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt würde.

Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.

Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung.

Zu unser Aufgaben und Rechten zählen

  • Betriebsvereinbarungen auszuverhandeln
  • Für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarung zu sorgen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit zu machen
  • Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Mitspracherecht bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Stellungnahme bei Kündigungen und Entlassungen sowie diese bei Gericht anzufechten
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen zu verhindern

Um ein Miteinander im Unternehmen zu fördern organisieren wir z.B. Betriebs- und

Kulturausflüge, Schitage, Sportliche Aktivitäten und Weihnachtsfeiern, sowie andere soziale Aktivitäten.

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