Archiv der Kategorie: BetriebsratsInfo

AUVA: Privatisierung befürchtet

Am Dienstag wird der AUVA-Vorstand über die Sparmaßnahmen in Höhe von rund 430 Mio. Euro abstimmen. Laut Entwurf soll der Betrieb der Unfallkrankenhäuser durch eine 100-prozentige Tochter erfolgen, kritisiert der Betriebsrat.

In einem Entwurf des Vorschlages, der dem ORF vorliegt, heißt es: „Der operative Betrieb der Krankenanstalten soll durch eine 100%-Tochter der AUVA erfolgen, wobei die Krankenanstalten weiterhin im alleinigen Eigentum der AUVA stehen sollen“.

Für den Betriebsrat des Lorenz Böhler-Spitals, Manfred Rabensteiner, ist damit klar eine Privatisierung gemeint. Denn „was soll dann eine hundertprozentige Tochtergesellschaft bedeuten? Das ist die Vorbereitung, zur Privatisierung und dann eigentlich mit den UKHs wie vorgehabt, das UKH Lorenz Böhler und UKH Kalwang, eventuell zu schließen“, so Rabensteiner gegenüber Radio Wien.

Betriebsrat: „Gleiche Arbeit für weniger Lohn“

Für neue Mitarbeiter bringe das auch einen anderen Kollektivvertrag, kritisiert der Betriebsrat. „Dann haben wir folgendes Problem, dass die einen in der Dienstordnung drinnen sind, die anderen im Kollektivvertrag für Privatangestellte, der an und für sich etwas schlechter gestellt ist, das heißt, gleiche Arbeit, gleicher Stress, für weniger Lohn“, so Rabensteiner.

Damit gebe es zwar nicht unmittelbar, aber auf lange Sicht, sehr wohl Einsparungen bei den Beschäftigten, was von der Regierung bisher stets zurückgewiesen wurde. Dass es für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Änderungskündigungen geben wird, kann sich zwar auch der Betriebsrat nur bedingt vorstellen, aber „wenn es eine Gefährdung der Mitarbeiter gibt, sprich Änderungskündigungen, Veränderungen des Kollektivvertrages, sehen wir uns gezwungen, die Kampfmaßnahmen in vollem Umfang auszuschöpfen“. Gemeint sind damit Streiks in ganz Österreich.

AUVA verneint Privatisierung

In der AUVA verneint man eine Privatisierung. Eine GmbH werde zu hundert Prozent im Eigentum der AUVA sein und auch bleiben. Dass es künftig für neue Mitarbeiter eine andere Gehaltsstruktur geben wird, räumt man aber sehr wohl ein. Weiters heißt es, dass man derzeit an zwei Varianten arbeite, die durchaus heftig diskutiert würden.

Und auch aus dem Büro der zuständigen Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heißt es auf Anfrage, dass eine Privatisierung nicht im Raum stehe. Die Ministerin hatte am Montag ein Reformkonzept mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt. Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.

Von den ursprünglich geforderten 500 Millionen soll die AUVA nun rund 430 Mio. Euro einsparen. Davon sollen 135 Mio. in der Verwaltung und durch Kooperationen hereingebracht werden und 295 Mio. Euro aus Querfinanzierungen von versicherungsfremden Leistungen, die die AUVA derzeit erbringt, wurde bei der Pressekonferenz erläutert – mehr dazu in news.ORF.at.

Petra Jezek, wien.ORF.at

Hochorganisierte Umverteilung nach oben

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Der Unfallchirurg Wolfgang Schaden, Mitglied der Zukunftskommission der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, erklärt im Interview, warum die Selbstverwaltung vor politischer Einflussnahme schützt, und warum das hohe Niveau der medizinischen Versorgung mit Einsparungen nicht aufrechterhalten werden kann.

KOMPETENZ: Muss die Sozialversicherung sparen?

Wolfgang Schaden: Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man ausgerechnet im Gesundheitswesen sparen sollte. Jeder, der einmal in einer Spitalsambulanz war oder auf einen Operationstermin gewartet hat, wird nicht einsehen, warum gerade in diesem Bereich gespart werden sollte.

KOMPETENZ: Die Regierung will, dass die AUVA 500 Millionen einspart. Das Geld soll im System gespart werden, damit mehr bei den PatientInnen ankommt.

Schaden: Das stimmt so nicht. Was die AUVA betrifft, sollen 500 Millionen Euro aus dem System entnommen bzw. nicht mehr hineingezahlt werden. Hier landet kein Cent mehr bei den Patienten, sondern es werden im Gegenteil die Mittel der Patientenversorgung entzogen. Es geht darum, die Beitragszahlungen, die die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter abführen, zu reduzieren, wovon vor allem große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern profitieren werden.

Ich illustriere das anhand einer einfachen Rechnung: Derzeit zahlen alle Arbeitgeber 1,3 Prozent des Bruttogehaltes pro Mitarbeiter an die Unfallversicherung. Würden alle Beschäftigten 2.000 Euro brutto pro Monat verdienen, müsste ein Unternehmen 26 Euro monatlich pro Beschäftigtem bezahlen. Die Regierung hat der Wirtschaft nun eine Beitragssenkung auf 0,8 Prozent in Aussicht gestellt, wodurch sich der Beitrag auf 16 Euro monatlich reduzieren würde. Der Unfallversicherung fehlen so 500 Millionen Euro pro Jahr.

KOMPETENZ: Was bringt diese Ersparnis?

Schaden: Für kleine Betriebe wäre das völlig unlukrativ, denn die Senkung würde ihnen nur wenig Geld ersparen, auf der anderen Seite würden aber viele wichtige Leistungen der AUVA im Bereich Unfallverhütung wegfallen. Das kann vor allem für Betriebe, die eine hohe Unfallgefahr haben, kritisch werden – sie erhalten weniger Unterstützung in der Prävention.

KOMPETENZ: Wer würde profitieren?

Schaden: Die wirklichen Gewinner der geplanten Beitragssenkung wären Großbetriebe mit 10.000 und mehr MitarbeiterInnen. Die als Reform verkaufte Umstrukturierung zielt auf eine massive Umverteilung hin zu den großen Betrieben ab. Die 500 Millionen Euro fehlen uns dann im Bereich Unfallheilbehandlung, in der Rehabilitation und auch in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

KOMPETENZ: Es würde tatsächlich zu Leistungseinschränkungen in der Unfallversorgung kommen?

Schaden: Wenn man die Beiträge weiter senkt, ist das Leistungsniveau nicht zu halten. Das war bereits bei der vorigen Beitragssenkung erkennbar. Vor zweieinhalb Jahren wurde der Beitragssatz für die Unfallversicherung von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent abgesenkt. Den Verlust der jährlichen Einnahmen von 100 Millionen Euro konnten wir teilweise noch ausgleichen. Die AUVA hat massive Personaleinsparungen hinter sich und bereits alles optimiert, was möglich ist. Wir haben beim medizinischen Personal und in den Rehabilitationseinrichtungen keinen Spielraum für weitere Einsparungen.

KOMPETENZ: Was wären die Konsequenzen weiterer Einsparungen?

Schaden: Die Einbußen sind für die PatientInnen bereits jetzt spürbar. Vorigen Sommer mussten wir aufgrund des Spardruckes die Station für Schwerstverbrannte im Unfallkrankenhaus Linz schließen. Zwischen Wien und Innsbruck gibt es nun keine Möglichkeit mehr, schwerstverbrannte PatientInnen adäquat zu versorgen. Da ja Umwälzungen von „versicherungsfremden“ Leistungen nicht vorgesehen sind, wären mit den geforderten Einsparungen zwangsweise weitere Leistungsreduktionen verbunden.

KOMPETENZ: Was zeichnet die Qualität der Unfallheilbehandlung aus?

Schaden: Wir haben den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung von UnfallpatientInnen in den eigenen Einrichtungen mit allen geeigneten Mitteln, also bestmöglich, durchzuführen.

KOMPETENZ: Steht eine Versicherungspflicht im Raum, bei der die Menschen zwischen privaten Anbietern auswählen müssen?

Schaden: Wenn das kollektive System kaputtgespart wird, könnten private Unternehmen diese Lücke füllen. Für die Versicherten würde das keine Verbesserung bedeuten. Die Österreicher haben im 19. Jahrhundert gelernt, dass Solidarität in der Sozialversicherung Sinn macht, weil es schlau ist, das Risiko auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Diese Erkenntnis sollte nicht in Vergessenheit geraten!

KOMPETENZ: Steuern wir in die Richtung einer unsolidarischen Gesellschaft?

Schaden: Wenn jeder sein Risiko selbst tragen muss, werden gewisse Branchen, wie beispielsweise die holzverarbeitende Industrie, Schlossereien oder Dachdeckereibetriebe mit hohen Risiken für Arbeitsunfälle, dramatisch hohe Versicherungsprämien zu bezahlen haben. Große Unternehmen wie Immobilienmakler oder international tätige Finanzberater würden dagegen recht günstig aussteigen.

Das wäre für unser System ein Rückschritt. In Deutschland ist kürzlich ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Unfall auf dem Weg zur Toilette nicht als Arbeitsunfall qualifiziert wurde. Die Versicherung hat die Leistungspflicht abgelehnt. Das wäre bei uns – derzeit – nicht möglich. Wir leben in einem System mit hoher sozialer Sicherheit. Wenn man jetzt die Beitragseinnahmen kürzen will, sind die Verantwortlichen ganz offensichtlich nicht daran interessiert, dieses System zu erhalten.

KOMPETENZ: Kann die Reform Verschlechterungen bringen?

Schaden: Das hohe Niveau der Versorgung ist mit weiteren Einsparungen nicht aufrechtzuerhalten. Das ist theoretisch und praktisch unmöglich. Derzeit sieht es so aus, als ob es zu einer Verschiebung der Beitragslast kommen könnte.

KOMPETENZ: Wie funktioniert diese Verschiebung?

Schaden: Ich bleibe beim oben ausgeführten Beispiel aus der Unfallversicherung: Durch die Beitragssenkung auf 0,8 Prozent fließen monatlich pro ArbeitnehmerIn 10 Euro weniger ins Budget der sozialen Unfallversicherung. Will man die Leistungen beibehalten, muss jemand anderer dies ausgleichen. Üblicherweise ist das dann die Krankenversicherung, bei der die Finanzierung aber im Verhältnis 50:50 zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern aufgeteilt ist. Es würde also die Belastung der ArbeitnehmerInnen einseitig erhöhen.

KOMPETENZ: Warum will die Regierung die Sozialversicherung umstrukturieren? Funktioniert die Selbstverwaltung nicht?

Schaden: Ich halte es für demokratiepolitisch sehr wertvoll, wenn die Versicherten, so wie derzeit, selbst mit jenen Mitteln umgehen, die sie auch einzahlen. Die Versichertenvertreter sind ein essenzielles Gut, weil sie auch in Krisenzeiten darauf achten können, dass die Gelder dahin fließen, wo sie hingehören: zu den PatientInnen. Das ist sozial- und demokratiepolitisch wichtig.

Nun wird die Selbstverwaltung schlechtgemacht, um die Sozialversicherung zu einer politisch verwalteten Institutionen zu machen – der Einfluss bestimmt sich dann nach den aktuellen Machtverhältnissen. Politisch besetzte Generaldirektoren würden weit mehr kosten als die gesamte Selbstverwaltung in Österreich, die den Versichertenvertretern derzeit reine Aufwandsentschädigungen und Weggelder, aber keine Gehälter bezahlt.

Der Angriff auf die Selbstverwaltung ist ein riesiger Skandal, die Art und Weise, wie ein funktionierendes System beschmutzt wird, ist völlig unangemessen und demokratiepolitisch bedenklich. Die Kultur der Pragmatisierung wurde zum Schutz von Beamten errichtet, damit sie keiner politischen Willkür ausgesetzt sind.

KOMPETENZ: Kann es passieren, dass künftig die Verwaltung bestimmt, welche medizinischen Leistungen erbracht werden?

Schaden: Die Angst haben wir.

Quelle: Kompetenz – Magazin der GPA-DJP
http://www.kompetenz-online.at/2018/06/27/interview-mit-wolfgang-schaden-hochorganisierte-umverteilung-nach-oben/

Nein zum 12-Stunden-Tag

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Gemeinsam auf die Straße für Freizeit, Geld und Gesundheit.

Die von der Regierung vorgelegten Regelungen zur Arbeitszeit kosten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land sehr viel: nämlich Freizeit, Geld und Gesundheit. Gegen diesen Raubzug mobilisieren ÖGB und Gewerkschaften. Es geht los mit Betriebsräte-Konferenzen in allen Bundesländern. Anschließend werden die ArbeitnehmerInnen in ganz Österreich Betriebsversammlungen abhalten.
Und am
30. Juni gehen wir in Wien gemeinsam auf die Straße.

Komm zur Demo am 30. Juni 2018

Demo gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche

Samstag 30. Juni 2018, 14 bis 18 Uhr
Treffpunkt Wiener Westbahnhof
Marsch über die Mariahilfer Straße
Abschlusskundgebung am Heldenplatz
Gemeinsam können wir viel bewegen! Gemeinsam sind wir stark!

 

Offener Brief zur AUVA

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Birbamer und Pöltl wenden sich an die Versicherten der AUVA

Wien (OTS) – Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!

Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.

Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.

Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.

Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.

Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.

Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.

Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.

Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!

Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.

Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.

Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.

Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.

All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.

Wolfgang Birbamer                                                               Friedrich Pöltl

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at

APA -Meldung vom 24.5.2018