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ZBR News – November 2018

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege!

Zentralbetriebsrat übergibt Resolution an Obmann DDr. Ofner

In der Zentralbetriebsratssitzung vom 14.11.2018 wurde eine Resolution beschlossen, die in weiterer Folge von allen Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern, die bei der Konferenz in Wagrain dabei waren, unterschrieben wurde. 121 Menschen aus dem Kreis der Betriebsrätinnen und Betriebsräte, der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Behindertenvertrauenspersonen bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich dafür einsetzen werden, dass die kommenden Veränderungen nicht zu Lasten der Beschäftigten der AUVA gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sie bereit, alle rechtlichen Mittel zum Einsatz zu bringen und sich gegen Versuche zu wehren, diese Möglichkeiten zu beschränken.

Die Resolution wurde im Rahmen der Vorstandssitzung an Obmann Ofner übergeben.

Der genaue Text der Resolution kann hier nachgelesen werden.
Der ÖGB berichtet darüber auch auf seiner Homepage

Vorstand beschließt Personalreduktionen für 2019

Dem Vorstandsbeschluss vom August folgend wurde der Voranschlag von 2019 mit einer Reduktion des erwarteten Personalaufwandes in der Verwaltung von -3.700.000€ angesetzt. Das entspricht einer Reduktion von mehr als 70 Personen. Nachbesetzungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Unterschreitung im Personalaufwand gelingt. Neue Dienstposten werden kategorisch ausgeschlossen.

REFA – Das Programm zur Reform der AUVA im Vorstand vorgestellt

Im Vorstand vorgestellt wurde auch die geplante Struktur des Programms REFA. REFA ist der organisatorische Überbau zur Umsetzung der Regierungsvorgaben und des Vorstandsbeschlusses vom August. Als Programmauftraggeber wurde der Verwaltungsausschuss des Vorstandes definiert, die Programmlenkung erfolgt in einem Gremium bestehend aus den Vorstandsmitgliedern, einzelnen weiteren Selbstverwaltungsmitgliedern und zwei Vertretern des Zentralbetriebsrates. In diesen Gremien sollen die zentralen Entscheidungen fallen.

Die Programmleitung, die die Entscheidungen vorbereiten und zwischen den Gruppen koordinieren soll, liegt bei Generaldirektor Dr. Köberl. Die Themen des Vorstandsbeschlusses sind in drei Gruppen („Cluster“) unterteilt, die von GD-Stv. Mag. Kaippel, ÄDir. Dr. Frank und GD-Stv. Dr. Mück geleitet werden. In diesen drei Gruppen werden die Themen für die Entscheidungen aufbereitet und nach der Entscheidung umgesetzt.

Die Einbindung der Belegschaftsvertretungen wurde eingefordert und vom Vorstand zugesagt. Der ZBR wird sich im Rahmen der Sitzung im Jänner mit der Festlegung der Details befassen.

Betriebsvereinbarung Rahmenzeit beschlossen, BV Befragungen verlängert

Ebenfalls beschlossen wurde nach langen Verhandlungen eine Betriebsvereinbarung, die als Rahmen für die Arbeitszeitbetriebsvereinbarungen in den einzelnen Einrichtungen (Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren) herangezogen werden kann. Sie hat keine direkte Wirkung. Wie bisher ist in jeder Einrichtung eine Betriebsvereinbarung in diesem Rahmen abzuschließen. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle spezifischen Einzelheiten der Häuser abgedeckt sind. Gegenüber der Vorgängerversion wurden in der Betriebsvereinbarung mehrere Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen durchgesetzt. Beispielhaft sei nur die Schaffung einer Zeitflexibilisierung („Minigleitzeit“) von bis zu 20 Minuten vor und nach dem Dienst genannt. Die Betriebsvereinbarung findet sich im Anhang.

Die Betriebsvereinbarung zu computerunterstützten Befragungen wurde in der bestehenden Form um ein Jahr verlängert, da diese mit Jänner 2019 ihre Gültigkeit verloren hätte. Die für heuer geplante Überarbeitung konnte mangels Zeitressourcen nicht erreicht werden und wird so im nächsten Jahr angestrebt.

Sozialfonds für 2019 beschlossen

Trotz der angespannten finanziellen Situation in der AUVA konnten die Verhandlungen zum Sozialfonds positiv abgeschlossen werden und eine Erhöhung erreicht werden. Wir sind zuversichtlich, damit wieder alle Leistungen abdecken zu können und sehen die ZBR- Veranstaltungen (Schitage, Beachvolleyball-Turnier, Kegelturnier) finanziell als gesichert.

Familienbonus Plus

Von der Bundesregierung wurde heuer der Familienbonus beschlossen. Er bringt ab 1.1.2019 einen steuerlichen Vorteil von bis zu 1.500€ je Kind und Jahr. Beantragen kann man den Familienbonus mit dem beiliegenden Formular E30, das an die Personalabteilung gesendet werden muss, damit der Steuervorteil beim Arbeitgeber berücksichtigt werden kann. Nähere Informationen dazu sind im beiliegenden Folder zu finden. In wie weit sich der Familienbonus auf Leistungen des Sozialfonds auswirken (Kinderbetreuungskosten) ist noch in Diskussion. Wir werden rechtzeitig informieren. Die Auszahlung des Familienbonus könnte sich etwas verzögern, da erst die Voraussetzungen in der EDV zur Lohnverrechnung geschaffen werden müssen.

Die HPA weist darauf hin, dass der Familienbonus nur dann berücksichtigt werden kann, wenn das Formular dorthin gesandt wird!

AUVA Betriebsräte Thema bei der Fragestunde im Nationalrat

Die aktuelle Fragestunde im Parlament beschäftigte sich am 22.11. auch mit den Vorgängen in der AUVA. Die Ministerin Hartinger-Klein beantwortete dabei die Fragen der Abgeordneten.

Auszüge finden sich in den folgenden Links:

Frage-von-Daniela-Holzinger-Vogtenhuber-Jetzt-an-Sozialministerin

Frage-von-Maximilian-Linder-FPOe-an-Sozialministerin-Beate-Hartinger-Klein

Besonders interessant finde ich die Frage: War das Vorgehen mit Obmann Ofner abgesprochen und wird die freie Meinungsäußerung von ArbeitnehmervertreterInnen innerhalb der AUVA, die sich für ihren Erhalt einsetzen weiterhin gewährleistet sein?

Sowie die Antwort der Ministerin: „Das ist allein die Entscheidung der Selbstverwaltung.“

Auch neu für mich: Die Aussage, dass der Betriebsrat der AUVA der Ministerin zugesichert hätte, keine weiteren Maßnahmen durchzuführen.

Wir sind intern noch auf der Suche nach jenem Betriebsrat, von dem diese Aussage stammen könnte 🙂

ACHTUNG: Die Links sind nur noch wenige Tage gültig. Wir versuchen, das Dokument vom ORF dauerhaft zu bekommen.

Interessante Radiodiskussion über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

Ebenfalls aus der Mediathek des ORF stammt der Link zur Radiosendung über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die ich sehr empfehlen kann. Die Sendung dauert ca. 30 Minuten und ist wahrscheinlich ebenfalls nur mehr wenige Tage online. https://oe1.orf.at/player/20181122/533683

Pressekonferenz am 26.11.2018

Gemeinsam mit dem Präsidenten der Arbeiterkammer Oberösterreich, Johann Kalliauer gebe ich morgen, am 26.11. 2018 um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz mit dem Titel: „AUVA – Einsparungen zu Lasten der Prävention, der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Beschäftigten

Eine Ankündigung der Pressekonferenz ist im Anhang ersichtlich. Die Presseunterlage dazu stelle ich gerne im Anschluss an die Pressekonferenz zur Verfügung.

Soweit die aktuellen Neuigkeiten. Ich wünsche schöne Arbeitstage!

LG
Erik Lenz
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

Niemetz Frischedienst

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Regierung akzeptiert schrittweise Einsparung von 500 Millionen in Summe bis 2022.

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Bei der AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, geht es jetzt ans Eingemachte. In zwei Wochen, am Dienstag dem 21. August, muss im Vorstand der AUVA jenes Einsparungspaket abgesegnet werden, das die ÖVP-FPÖ-Regierung nicht nur eingefordert, sondern auch zur Überlebensbedingung für den Versicherer erklärt hat.

Sollte die AUVA, die sich aus Dienstgeberbeiträgen speist, die politisch verordnete Millionen-Einsparungssumme nicht bewerkstelligen, droht ihr nicht weniger als die Auflösung. Das ist mit Stand heute das offizielle Bedrohungsszenario seitens der Regierung und der zuständigen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein von der FPÖ.

Doch im Hintergrund ringen die Sozialpartner derzeit fieberhaft um eine Lösung für die AUVA. Sie sind ja in Selbstverwaltung die Träger der Kassen.

Und inoffiziell zeichnet sich jetzt ein Kompromiss mit der Regierung ab, der für die Unfallversicherung eine wirklich gute Nachricht darstellt – so der Deal tatsächlich hält.

Erstens: Die AUVA wird nicht zerschlagen, die lautstarken Proteste haben offenbar Wirkung gezeigt. Und zweitens: Statt der 500 Millionen Euro, die bisher immer als Einsparung genannt wurde, muss die AUVA für 2019 doch „nur“ rund 100 Millionen Euro an Sparmaßnahmen beschließen.

Beitragssenkung

Dies deshalb, weil der Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung mit Jahresbeginn 2019 per Gesetz von 1,3 auf 1,2 Prozent gesenkt wird. Und um diesen Betrag – die besagten 100 Millionen Euro – hat die AUVA dann im kommenden Jahr weniger Budget zur Verfügung.

Gleichzeitig muss die AUVA am 21. August freilich der Politik auch einen Fahrplan samt konkreter Maßnahmen für die weiteren 400 Millionen Euro an Einsparungen vorlegen. Der Vorteil ist freilich, dass diese Maßnahmen erst bis 2022 umzusetzen sind und vor allem von AUVA und Regierung, weil hier auch Gesetzesbeschlüsse notwendig sein werden, sagen Insider.

Dem Vernehmen nach haben die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ bei internen Vorbesprechungen diesem neuen AUVA-Fahrplan bereits zugestimmt. Offiziell ist das jedoch nicht.

Neben den konkreten Einsparungen geht es darum, Einstimmigkeit bei den Sozialpartnern herzustellen. Sie ist wichtig, weil bei den Langfrist-Maßnahmen für die AUVA auch andere Kassen betroffen sind. Also auch Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund, die ihre Vertreter in den jeweiligen Gremien sitzen haben.

Dazu muss man wissen, dass die AUVA an andere Kassen zu hohe Pauschalen für Arbeitsunfälle zahlt, die nicht in einem AUVA-Spital behandelt werden.

Umgekehrt werden der AUVA Freizeitunfälle, die in einem Unfallkrankenhaus behandelt werden, abgegolten – aber nicht mehr adäquat, wie es heißt.

Querfinanzierung

Daher geht es um die Entflechtung dieser Querfinanzierungen und hier versucht der Vermittler hinter den Kulissen, Hauptverbandschef Alexander Biach, alle Sozialpartner ins Boot zu holen.

Biach sagt zur Gesamtlösung im Moment nur: „Da muss noch an einigen Schrauben gedreht werden. Aber ich bin optimistisch, dass uns das gelingt.“

Quelle: kurier.at

Die AUVA hat die Zusammenarbeit von Spitälern im Großraum Wien in die Wege geleitet.

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41. Wiener Zeitung, 18.07.2018 (S. 14)

Engere gesundheitliche Bande

Die AUVA hat die Zusammenarbeit von Spitälern im Großraum Wien in die Wege geleitet.

Wien. Bei der Führung des Reha-Zentrums Weißer Hof in Klosterneuburg lösen die jetzt publik gewordenen Sparpläne für eine „Zusammenführung” mit dem Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus in der Brigittenau und dem UKH in Meidling am Standort Meidling im Süden der Bundeshauptstadt Schmunzeln aus. Denn neu ist diese Überlegung keineswegs. Bereits im Jahr 2014 hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die österreichweit sieben Unfallkrankenhäuser und vier Reha-Zentren führt, eine Machbarkeitsstudie für den Großraum Wien gestartet.

Seit Anfang dieses Jahres arbeiten das Lorenz-Böhler und das UHK Meidling im Traumazentrum Wien zusammen. Ab 2019 werden dann der Weiße Hof und das UKH Meidling bei der ambulanten Rehabilitation stärker kooperieren, damit Patienten kürzer stationär behandelt werden können.

Basis für die Überlegungen zu einer Zusammenführung der drei Häuser an einem Standort, die jetzt im Zuge des Sparplans der AUVA mit einer Gesamtsumme von 486 Millionen Euro bis 2029 für Zündstoff sorgt, ist, dass die medizinische Behandlung und die Reha-Versorgung für betroffene Patienten bestmöglich erfolgen soll. Diese Bemühungen um die Genesung der Patienten soll möglichst früh bereits in der Intensivstation eines Unfallkrankenhauses beginnen. Auf diesem Weg wollte und möchte die Unfallversicherungsanstalt einen nahtlosen Übergang von der Unfallheilbehandlung zur Rehabilitation gewährleisten.

Das gilt aber auch in die umgekehrte Richtung. Treten bei einer Person, die sich schon in der Phase der Rehabilitation befindet, wieder Komplikationen auf, so ist die AUVA an einer raschen Rückführung ins Unfallkrankenhaus interessiert. Schließlich geht es auch darum, die Kosten für die Heilung so gut es geht niedrig zu halten. Jene, die nach einem Arbeitsunfall die Rückkehr ins Berufsleben schaffen, will man auch berufsbegleitend bei weiteren Reha-Maßnahmen unterstützen.

Vorbilder sind Kliniken in Deutschland und der Schweiz

Eines der Vorbilder für die AUVA ist dabei die Spezialklinik in Murnau im deutschen Allgäu unweit der bayrischen Wintersportmetropole Garmisch-Partenkirchen. Die Visionen für eine Verbesserung der Versorgung von Patienten in den AUVA-Einrichtungen sind an Murnau als Wegweiser angelehnt. Ähnliche Vorbildfunktion hat für die AUVA das Traumazentrum in Nottvil in der Schweiz.

Erkenntnisse der Machbarkeitstudie wurden im Wiener Bereich bereits umgesetzt. Zwar sind das Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus und das UKH Meidling weiter an zwei Standorten angesiedelt. Aber seit Beginn des heurigen Jahres wird auf organisatorischer

Ebene zusammengearbeitet. Das geht, wie der „Wiener Zeitung” in der AUVA erläutert wird, soweit, dass die Mitarbeiter der beiden Unfallspitäler auch hin und her wechseln.

Ebenfalls übergreifend in den beiden Häusern sind Anästhesie, Intensivstation und Radiologie nur mehr in einer Abteilung organisiert. Es gibt außerdem mit Primarius Christian Fialka, der zugleich Präsident der österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie ist, einen Chef in beiden Häusern.

Künftig sollen mehr Patienten ambulant behandelt werden

Der nächste Schritt bei der Kooperation zwischen Unfallbehandlung und Rehabilitation ist schon vorbereitet. Ab kommendem Jahr werden das Reha-Zentrum Weißer Hof in Klosterneuburg und das Unfallkrankenhaus Meidling verstärkt zusammenarbeiten. Es geht dabei um die ambulante Rehabilitation, die ausgebaut wird. Das soll für Patienten den Vorteil bringen, dass sie sich einen längeren stationären Aufenthalt im Weißen Hof ersparen. Statt dessen reicht für bestimmte Personen dann aus, dass sie sich ambulant in Meidling behandeln lassen, um nach einem Unfall wieder gesund zu werden.

Außerdem soll der Transport vom Reha-Zentrum, das im Bezirk Tulln liegt, in das UKH Meidling erleichtert werden. Die Schlussfolgerung aus dieser Entwicklung lautet in der Unfallversicherungsanstalt, der alle drei Einrichtungen gehören: „Was ohne Zusammenführung der Standorte geht, machen wir schon.” Daher haben auch die weiteren Überlegungen, die im Rahmen des Sparplans zur Sprache gekommen sind, ihre Logik: „Der nächste Schritt wäre die räumliche Zusammenführung.” Aber wann das sein werde, „das steht noch in den Sternen.” Jetzt muss erst einmal der AUVA-Vorstand am 21. August seinen Sanktus zum Sparpapier gegeben, das dann der Bundesregierung übermittelt wird.